Ingenieurvermessungen

Ingenieurvermessungen sind alle technischen Vermessungsarbeiten, die außerhalb des Bereichs der Katastervermessungen möglich sind. Dazu zählen alle bauvorbereitenden und baubegleitenden Vermessungsarbeiten sowie Vermessungsarbeiten zu Dokumentationszwecken. Wir haben Ihnen die häufigsten Ingenieurleistungen zusammengestellt. Darüber hinaus sind wir gerne bereit auch projektspezifische Aufgaben, die hier nicht aufgelistet sind, für Sie zu ermöglichen.

Liegenschaftsplan

Der Liegenschaftsplan enthält ein Deckblatt mit allen wichtigen Grundstücksdaten, einen Auszug der Liegenschaftskarte, einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Eigentümer- und Flächenangaben Ihres Grundstücks sowie der Nachbargrundstücke. Während die Pläne des Architekten das Gebäude selbst beschreiben, wird im Liegenschaftsplan die Stellung des Projektes im Verhältnis zu den Grundstücksgrenzen festgelegt.
Die Liegenschaftskarte wird auf ihre Aktualität hin kontrolliert. Bei einem Ortsvergleich wird überprüft, ob die Darstellung der Gebäude in der Karte mit der tatsächlich vorhandenen Bebauung übereinstimmen. Gegebenenfalls wird die Karte korrigiert und das geplante Projekt eingetragen sowie die Dachformen und Geschosszahlen des Gebäudebestandes auf Ihrem und auf den Nachbargrundstücken dargestellt. Im Regelfall werden Geländehöhen, der Baumbestand, Kanalhöhen für die Entwässerung u. s. w. eingetragen.
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten muss das Ortsbaurecht im Liegenschaftsplan eingetragen werden, das betrifft Festsetzungen aus Bebauungsplänen, Satzungen u. s. w.

Beglaubigte Abzeichnung der Flurkarte

Die beglaubigte Abzeichnung der Flurkarte dient als Grundlage für kleinere Bauvorhaben (Carport, Anbau, Dachgaube etc.), bei der kein Höhenaufmaß zu planungs- und genehmigungszwecken benötigt wird. Bei einem Ortsvergleich wird überprüft, ob die Darstellung der Gebäude (Antragsflurstück und alle Nachbarflurstücke) in der Karte mit der tatsächlich vorhandenen Bebauung übereinstimmen. Gegebenenfalls werden nicht im Liegenschaftskataster enthaltenen Gebäude erfasst und in der Abzeichnung dargestellt. Die beglaubigte Abzeichnung ist ein gesiegeltes Dokument und wird in Verbindung mit Eigentümerdaten zum Antragsgrundstück und ggf. Nachbargrundstücken gefertigt.

Unbeglaubigte Abzeichnung der Flurkarte

Papierauzug des beantragten Flurstückes mit nachbarschaftlicher Bebauung. Es findet kein Außendienst statt. Eigentümerblätter können ebenfalls in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Höhenaufnahme / Bestandsplan

Detaillierte Höhenaufnahmen und Bestandspläne sind häufig der erste vermessungstechnische Schritt aller Planungsleistungen.

Es werden alle relevanten Details der Topographie lage- und höhenmäßig erfasst und als digitale Daten an den Planer weitergegeben.

Diese sind z.B. Böschungen, Gräben, Mauern, relevante Bäume und Bewuchs, Kanaldeckel, Hydranten, Schieber, Laternen, Stromkästen, First- und Traufhöhe, Eingänge und Einfahrten etc.

Detaillierte Bestandspläne werden z.B. vor dem Straßenausbau in Neubaugebieten, bei der Ortskerngestaltung, Umgestaltung von Grundstücken, zur Darstellung von Spielplätzen, Parkplätzen oder auch Friedhöfen benötigt.

Projektabsteckung

Vor Baubeginn ist der Bauherr lt. Hessischer Bauordnung dazu verpflichtet, eine Projektabsteckung von einem Vermessungssachverständigen durchführen zu lassen. Die Projektabsteckung ist die Übertragung des geplanten Bauwerkes entsprechend seiner vorgesehenen und genehmigten Lage und Höhe in die Örtlichkeit. Durch die Absteckung hat der Bauherr die Rechtssicherheit, dass sein Projekt nach Lage und Höhe gemäß der Baugenehmigung abgesteckt wird. Die Nachbarn haben die Sicherheit, dass die Baugenehmigung eingehalten wurde und dadurch ihre Rechte gewahrt sind.
Absteckungsgrundlage ist in der Regel die Baugenehmigung. Wurde der amtliche Liegenschaftsplan von einem ÖbVI gefertigt und das Projekt berechnet und eingetragen ist sichergestellt, dass die Abstandsflächen und Grenzabstände eingehalten sind.

Grobabsteckung
Wenn die Lage der Grenzen unklar ist oder der Höhenanschluss unsicher ist empfiehlt sich eine Grobabsteckung. Vor Aushub der Baugrube werden die zukünftigen Gebäudeecken mit einer Genauigkeit von +/- 5 cm markiert, die Höhe wird exakt angetragen. Mit Hilfe dieser Punkte können nun die Erdbauarbeiten beginnen. Wenn die Baugrube fertig ist, erfolgt die …

Feinabsteckung
Dabei werden die Gebäudepunkte zentimetergenau in die Baugrube oder auf ein eventuell vorhandenes Schnurgerüst abgesteckt. Der Höhenantrag wird gegebenenfalls kontrolliert. Nach Wunsch des Bauherren kann die Feinabsteckung auch auf den gewachsenen Boden erfolgen, wenn z. B. kein Keller geplant ist. Im Büro wird nach Prüfung der Absteckung eine Absteckungsskizze mit der Darstellung der Vermessungsergebnisse erstellt. Diese wird an die Baufirma/ den Architekten versandt. Außerdem kann bei Bedarf eine Absteckungsbescheinigung zur Vorlage bei dem zuständigen Bauamt erstellt werden.

Grenzanzeige

Bei der Grenzanzeige werden die gewünschten Punkte aufgesucht, kontrolliert oder –falls nicht mehr vorhanden- durch eine Markierung (Pflock, Farbmarkierung o.ä.) gekennzeichnet.
Eine Grenzanzeige erzeugt in aller Regel geringere Kosten als eine Grenzfeststellung. Allerdings werden bei einer Grenzanzeige die Grenzpunkte nicht dauerhaft markiert und die Nachbarn müssen diese Markierungen im Gegensatz zur Grenzfeststellung nicht anerkennen.
Eine Grenzanzeige ist vor allem dann sinnvoll, wenn der/die betreffende(n) Grenzpunkt(e) durch eine nachfolgende Baumaßnahme wieder wegfallen würde(n) (Zaun, Mauer, Carport etc.)
Eine Grenzanzeige ist im Gegensatz zur Grenzfeststellung kein öffentlich rechtliches Verfahren und dient lediglich dem Zwecke der Grenzdarstellung. Sie ist keine Rechtsgrundlage für eventuelle Grenzstreitigkeiten und besitzt keinerlei Rechtskraft.

Digitales Geländemodell – Erdmassenberechnung

Digitale Geländemodelle vernetzen die gemessenen Höhenpunkte und erzeugen ein dreidimensionales (gerechnetes, nicht bildhaftes) Modell des Grundstücks in dem für jeden beliebigen Punkt eine Höhe ermittelt werden kann. Benötigt wird es z.B. um Höhenlinien zu zeichnen, Geländeprofile darzustellen, Modelle zu bauen oder Erdmassen zu berechnen. Erdmassenberechnungen sind dann sinnvoll, wenn Sie die vom Tiefbauer angegebenen Zahlen prüfen wollen. Hierzu benötigt man zwei Höhenaufnahmen, eine vor Aushub und eine nach Aushub der Baugrube. Aus beiden Geländeaufnahmen wird je ein digitales Geländemodell erzeugt. Die Differenz der beiden Geländemodelle entspricht den tatsächlich ausgehobenen Kubikmetern Erde. Genauso ist es möglich, vor Baubeginn nach Aufmaß des Urgeländes ein theoretisches, neues Gelände einzurechnen und die dabei anfallenden Erdmassen zu ermitteln. Das kann unter anderem dann sinnvoll sein, wenn z. B. ein Gelände in der Höhenlage ausgeglichen werden soll und man möglichst wenig Abraum erzeugen möchte.

Setzungs- und Deformationsmessung

Setzungs- und Deformationsmessungen werden überall dort gebraucht, wo vertikale und oder horizontale Bewegungen erfasst werden sollen.

– Kontrolle größerer Erdaufschüttungen über einen längeren Zeitraum
– Bauwerksüberwachung bei bestehenden Gebäuden
– Überwachung der Nachbargebäude bei größeren Erdarbeiten
– Kontrolle der Setzung bei Deponien

Setzungs- und Deformationsmessungen dokumentieren die Größe der Setzung und deren zeitlichen Verlauf in Abhängigkeit der verursachenden Einwirkungen.
Die Setzungsbeobachtungen dienen u. a. zur Kontrolle der Setzungsberechnungen und zur Prognose über den weiteren Ablauf des Setzungsverhaltens.

Sonstige Ingenieurvermessungen

⮞ First- und Traufhöhenbestimmung
⮞ Industrievermessung
⮞ Bauwerksüberwachung
⮞ Mietflächenermittlung